Kundigungsfristen mietvertrag bgb. Kündigungsfrist des mieters 573c abs. Kürzere kündigungsfristen gelten bei der untervermietung von möblierten zimmern die kündigung ist spätestens am 15. Eine kündigungsfrist kann allerdings auch hier eine rolle spielen. Kündigungsfrist gewerberaum das gewerbemietrecht unterscheidet sich in vielen punkten vom gängigen wohnmietrecht.
Die wichtigste rechtliche grundlage ist 573c bgb. Wer mietverträge kündigt muss fristen einhalten. Der gesetzgeber gibt ihnen als vermieter weitaus weniger vorgaben sodass etwa vertragsbestandteile zulasten des mieters leichter umgesetzt werden können. Kündigungsfrist vermieter und mieter können weiterhin nur unter einhaltung bestimmter gesetzlicher fristen kündigen.
Kündigungsfristen 1 bei einem mietverhältnis über grundstücke über räume die keine geschäftsräume sind ist die ordentliche kündigung zulässig 1. Gesetzliche kündigungsfristen wann muss der mietvertrag gekündigt werden. 2 bei wohnraum der nur zum vorübergehenden gebrauch vermietet worden ist kann eine kürzere kündigungsfrist vereinbart werden. 1 bgb die kündigungsfrist für den mieter beträgt grundsätzlich drei monate zum monatsende.
Nach 573c abs. Diese frist gilt selbst wenn der vermieter verstorben ist und sich der eigentümer geändert hat. Eines monats zum ablauf dieses monats zulässig 573c abs. Bei werksmietwohungen kann der vermieter mit einer frist von einem monat kündigen wenn das arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und er die wohnung für einen anderen angestellten braucht.
Dies ist der fall sobald vom vermieter oder mieter eine außerordentliche kündigung ausgesprochen wird die nur mit einer gesetzlichen kündigungsfrist zulässig ist wie gemäß den bgb. Das gilt für mieter und vermieter. Die kündigungsfrist für den vermieter verlängert sich nach fünf und acht jahren seit der überlassung des wohnraums um jeweils drei monate. 1 bgb hat der mieter unabhängig von der dauer des mietverhältnisses eine kündigungsfrist von drei monaten einzuhalten eine kürzere frist kann jedoch vertraglich vereinbart werden.