Kündigungsfristen gesetzliche krankenkasse. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate. Die kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei monate. Möchten sie also ab dem 0107. Informiert sie ihre krankenkasse also zum beispiel im dezember darüber dass der zusatzbeitrag im januar des nächsten jahres steigt dann müssen sie im januar die sonderkündigung aussprechen.
Die gesetzliche krankenkasse zu wechseln kann sinnvoll sein. Die kündigung der krankenkasse im januar wird also erst zum 31. Bei der neuen krankenversicherung versichert sein müssen sie spätestens zum 3004. Kündigungsschreiben für alle gesetzlichen krankenkassen.
Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall.
Möchten sie ihre private krankenversicherung kündigen haben sie die möglichkeit zu einer neuen privaten krankenversicherung zu wechseln die mehr leistungen undoder niedrigere beiträge verlangt oder sie möchten die private krankenversicherung dauerhaft verlassen und wechseln zurück in die gesetzliche krankenkasse. Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt. Kündigungsfrist bei gesetzlichen krankenkassen die kündigungsfrist der gesetzlichen krankenkasse beträgt zwei monate zum monatsende. Kündigen sie ihrer aktuellen krankenkasse schriftlich.
Die kündigung einer gesetzlichen krankenkasse sollte selbst vom versicherten erfolgen denn sie wird nicht von der neuen krankenkasse übernommen. Denn die kassen nehmen unterschiedlich hohe zusatzbeiträge und bieten abweichende zusatzleistungen. Beantragen sie die mitgliedschaft bei der neuen krankenkasse diese braucht dazu die offizielle kündigungsbestätigung. Die mitgliedschaft in der gkv kann mit einer frist von 2 monaten zum ende des übernächsten monats gekündigt werden.
Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat.