
Mahnung ablauf schweiz. Die korrekte mahnung trotz bonitätsprüfung und korrekter unverzüglicher rechnungsstellung kann es vorkommen dass ein kunde die zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lässt. Das heisst ein unternehmen kann gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung bzw. In dieser mahnung weist der lieferant auf den vergangenen zahlungstermin nochmals hin und setzt den schuldner in verzug. Da das mahnwesen in der schweiz gesetzlich nicht geregelt ist ist es eigentlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden.
Ob und wie oft ein gläubiger einen schuldner mahnen soll ist in der schweiz nicht gesetzlich geregelt. Ein anbieter darf seinen kunden schon einen tag nach ablauf der zahlungsfrist mahnen. Aus beweisgründen empfehlen sich schriftliche mahnungen aus kostengründen sollte erst die letzte mahnung eingeschrieben erfolgen. Ausnahme hierzu ist dass im kaufvertrag oder auf der rechnung ein bestimmter kalendertag als zahlungstermin bestimmt wurde.
Theoretisch können sie gegen einen schuldner nach ablauf der festgelegten zahlungsfrist direkt die betreibung einleiten. Allerdings ist die betreibung nicht nur mühsam. Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt weil eine mahnung eine freiwillige zahlungserinnerung darstellt denn es ist gesetzlich gar nicht notwendig eine mahnung zu versenden. Eine mahnung kann mündlich per brief e mail sms mit b post oder eingeschrieben erfolgen.
Das mahnwesen ist in der schweiz gesetzlich nicht geregelt. Er muss dies aber nicht tun. Auch formvorschriften gibt es keine. Dritte mahnung 60 tage nach fälligkeit setzen sie den kunden davon in kenntnis dass bei einem erneuten verstreichen des fälligkeitstermins ein anwalt eingeschaltet wird oder das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet wird.
Zwischen den folgenden mahnungen sollten nicht mehr als 20 tage vergehen. Die erste mahnung war erfolgslos und sie warten immer noch auf den geldeingang. Grundsätzlich kann ein gläubiger also sogar ganz ohne mahnung die betreibung einleiten.