Arbeitsvertrag aufhebungsvertrag. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses. Sie haben keinen anspruch auf abfindung können aber eine einfordern. Was ist das eigentlich. Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt.
Mit einem aufhebungsvertrag kann sich ihr arbeitgeber von ihnen trennen aber nur wenn sie zustimmen.