Beispiel vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter. Geburtstag das von a angesparte geld auszuzahlen. Die figur des vertrags mit schutzwirkung für dritte ist durch die rechtsprechung in analogie zum vertrag zugunsten dritter 328 bgb entwickelt worden. Der vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter war früher anders als der vertrag zugunsten dritter im bgb nicht geregelt. Dies liegt daran dass der schädiger einerseits in die sphäre der person eingreifen kann mit der er kontrahiert oder kontrahieren will.
9 1 looschelders schuldrecht allgemeiner teil 14. Für die zivilrechtlichen klausuren im 1. Vom vertrag zugunsten dritter zu trennen ist der vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter. Er beruht e auf einer rechtsfortbildung der rechtsprechung.
Staatsexamen muss man einige dogmatische konstruktionen auswendig kennen die sich im ernstfall nicht aus dem gesetz ableiten lassen. Erfasst werden damit auch fälle die reine vermögensschäden als gegenstand haben. Vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter gerade ausge glichen werden soll. Solange eine besteht ist diese voraussetzung für den vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter ausreichend.
Leistungsnähe darüber hinaus muss grundsätzlich ein bezug zur vertragli chen leistung gegeben sein sog. Im beispiel ist die c bank die versprechende und der vater a der versprechensempfänger weil die bank dem vater verspricht dem sohn an dessen 18. Beim vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter erhöht sich das risiko der haftung. Im gegensatz zu letzterem hat ein dritter grundsätzlich keine eigenen ansprüche gegen den schuldner sondern ist lediglich vom schutzbereich des vertrages umfasst.
Andererseits kann eine einwirkung ebenso in die rechtsgüter der person erfolgen die mit den gefahren des schuldverhältnisses vergleichbar in kontakt kommt wie der kontrahierungspartner selbst. Der vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter kurz zusammengefasst. Vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter. Der vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter abgekürzt vsd stellt einen sonderfall des vertrages zugunsten dritter dar.