Letzte zahlungsaufforderung vor klage. Wir sind das erwerbslosen forum deutschland und befassen uns vor allem mit den problemen bei erwerbslosigkeit armut und gesellschaftlicher benachteiligung. Januar 2007 flatterte sie mir ins haus. Jetzt hat es auch mich kalt erwischt. Forderungen aus 2006 sind seit dem 01012010 verjährt wenn diese nicht bereits tituliert sind.
Tun sie das schriftlich per einschreiben beziehen sie sich auf die zahlungsaufforderung und setzen sie eine letzte frist. Ewig warten musst du natrülich nicht da das vertragsverhältnis deines mieters ja nicht erfüllt wird also die mietzahlungm also ich würde mit fristsetzung wie auch schon beschrieben mahnen und dann mahnbescheid und wenn das nix bringt klage auf vertragserfüllung. Letzte woche hatte ich aber geburtstag und danach ging es mir schlecht so dass ich sonntag und montag die zeitung nicht austragen konnte. Bin ich trotz bezugssperre versichert.
Ich habe eine zwangsanmeldung erhalten. Die versicherungsleistung bleibt trotz bezugssperre aufrecht. Es kommt vor das diese eingestellt wird. Sollten sie als verbraucher von abofallen via internet und telefon haustürgeschäften oder dubiosen gewinnbriefen betroffen sein könnten sie zusätzlich schreiben von inkassobüros erhalten.
Ich sage ganz bewusst nicht dass ich opfer einer zwangsanmeldung wurde denn eine opferrolle liegt mir nicht sonderlich. Darfst du also ignorieren. Sollte tatsächlich ein gerichtlicher mahnbescheid eintrudeln so kreuzt du einfach widerspruch an. Eine rücksprache mit ams und krankenversicherung behebt diesen irrtum diese absicht.
Richtige mahnung sorgt für verzug. Schön dass sie zu uns gefunden haben.