Mahngebühren umsatzsteuer. Ich umsatzsteuerpflichtig habe eine mahnung erhalten die neben dem ursprüngliche rechnungsbetrag von 5000 euro auch eine mahngebühr von 1000 euro hinzurechnet. Ohne ausweis auf der rechnung und ohne hinweis auf 13b ustg gibt es keine vorsteuer. Die zinsen sind als zinserträge zu verbuchen. Die rechnung enthält den hinweis gemäß 13b ist der leistungsempfänger schuldner der umsatzsteuer.
Die zugrunde liegende forderung betrug 50000 eur. Auf mahngebühren wird keine umsatzsteuer aufgeschlagen. Ein gläubiger mit soll besteuerung kann daher verzugszinsen nach 288 bgb daher anhand der forderungssumme inklusive umsatzsteuer berechnen. Mahngebühren und auch verzugszinsen gehören nicht zu der eigentlichen leistung die abgerechnet wird.
Ohne ausweis auf der rechnung und ohne hinweis auf 13b ustg gibt es keine vorsteuer. Mahngebühren und umsatzsteuer gehört das zusammen. Muss ich als privatperson die umsatzsteuer separat abführen wenn ich eine rechnung von einem kleinunternehmer ohne mehrwertsteuer erhalten habe. Umsatzsteuer fällt nicht an weil kein leistungsaustausch vorliegt.
Bei zahlung der beträge seitens des schuldners wird wie folgt gebucht. Zahlt der schuldner also letztendlich die rechnung dann sind verzugszinsen und mahngebühren umsatzsteuerfrei. Bei diesen verzugskosten handelt es sich um schadensersatzzahlungen. Auch hierfür fällt keine umsatzsteuer an.
Muss ein selbständiger mahngebühren zum netto rechnungsbetrag addieren und für die komplette summe umsatzsteuer berechnen. Wenn keine umsatzsteuer auf der rechnung ausgewiesen ist kannst du auch keine vorsteuer buchen ganz einfach.