
Ordentliche kündigung gründe angeben. Die bedeutung des grundes nach dem kündigungsschutzgesetz im rahmen des kündigungsschutzgesetzes kschg werden an den kündigungsgrund ebenfalls besondere anforderungen gestellt. Bei der kündigung muss der arbeitgeber keinen grund angeben warum er sie kündigt. Einzige ausnahme sind kleinbetriebe in. Auch wenn in dem kündigungsschreiben kein kündigungsgrund angegeben werden muss so muss doch in den weitaus meisten.
Ihre kündigung wird in einem solchen fall nicht unwirksam weil sie keinen kündigungsgrund genannt haben. Dementsprechend kann der arbeitgeber einem mitarbeiter nur aus betriebs verhaltens oder personenbedingten gründen ordentlich kündigen. Arbeitnehmer die ordentlich kündigen müssen dabei keine gründe angeben während arbeitgeber gründe vorlegen müssen die diesen schritt rechtfertigen. Eine ordentliche fristgemäße kündigung kann auch auf gründe gestützt werden die nichts mit ihrem verhalten zu tun haben.
Theoretisch muss man keinen grund angeben wenn man es nicht möchteaber wenn man sich nicht mehr wohl fühlt auf der arbeitwürde ich alles deteiliert aufgliedern warum und weswegen ich kündige. Der nutzen einer schriftliche begründung der arbeitsvertragskündigung ist rechtlich und wirtschaftlich limitiert. Bei einer ordentlichen betriebsbedingten kündigung müssen sie auf verlangen des arbeitnehmers die gründe angeben die zu der getroffenen sozialen auswahl geführt haben 1 absatz 3 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg. Sie können ihre kündigungserklärung noch nachträglich begründen.
Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Der erklärende sollte immer die wahren gründe angeben und diese sollten natürlich weder missbräuchlich noch rachebezogen sein. Durch eine klage gegen die kündigung können sie ihren chef zwingen den grund der kündigung zu benennen. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt.
Der arbeitgeber muss zwar den kündigungsgrund in der kündigung selbst nicht nennen er braucht aber in der regel einen der gesetzlich anerkannten gründe. Für eine ordentliche kündigung ist grundsätzlich kein kündigungsgrund erforderlich. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden. Dabei muss die kündigung nicht nur schriftlich abgefasst sein sondern auch dem arbeitnehmer zugehen.