
Ordentliche kündigung gründe angeben. Sie können ihre kündigungserklärung noch nachträglich begründen. Theoretisch muss man keinen grund angeben wenn man es nicht möchteaber wenn man sich nicht mehr wohl fühlt auf der arbeitwürde ich alles deteiliert aufgliedern warum und weswegen ich kündige. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden. Sie haben aber ein berechtigtes interesse zu erfahren warum sie gekündigt wurden.
In der regel müssen arbeitgeber bei einer fristlosen kündigung die kündigungsgründe nicht im kündigungsschreiben angeben. Bei einer ordentlichen betriebsbedingten kündigung müssen sie auf verlangen des arbeitnehmers die gründe angeben die zu der getroffenen sozialen auswahl geführt haben 1 absatz 3 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg. Dabei muss die kündigung nicht nur schriftlich abgefasst sein sondern auch dem arbeitnehmer zugehen. Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.
Auch wenn in dem kündigungsschreiben kein kündigungsgrund angegeben werden muss so muss doch in den weitaus meisten. Arbeitnehmer die ordentlich kündigen müssen dabei keine gründe angeben während arbeitgeber gründe vorlegen müssen die diesen schritt rechtfertigen. Durch eine klage gegen die kündigung können sie ihren chef zwingen den grund der kündigung zu benennen. Eine ordentliche fristgemäße kündigung kann auch auf gründe gestützt werden die nichts mit ihrem verhalten zu tun haben.
Bei der kündigung muss der arbeitgeber keinen grund angeben warum er sie kündigt. Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen. Ihre kündigung wird in einem solchen fall nicht unwirksam weil sie keinen kündigungsgrund genannt haben. Dementsprechend kann der arbeitgeber einem mitarbeiter nur aus betriebs verhaltens oder personenbedingten gründen ordentlich kündigen.
Der arbeitgeber muss zwar den kündigungsgrund in der kündigung selbst nicht nennen er braucht aber in der regel einen der gesetzlich anerkannten gründe. Der nutzen einer schriftliche begründung der arbeitsvertragskündigung ist rechtlich und wirtschaftlich limitiert. Für eine ordentliche kündigung ist grundsätzlich kein kündigungsgrund erforderlich. Der erklärende sollte immer die wahren gründe angeben und diese sollten natürlich weder missbräuchlich noch rachebezogen sein.