Ordentliche kündigung gründe angeben. Auch wenn in dem kündigungsschreiben kein kündigungsgrund angegeben werden muss so muss doch in den weitaus meisten. Dabei muss die kündigung nicht nur schriftlich abgefasst sein sondern auch dem arbeitnehmer zugehen. Der nutzen einer schriftliche begründung der arbeitsvertragskündigung ist rechtlich und wirtschaftlich limitiert. Theoretisch muss man keinen grund angeben wenn man es nicht möchteaber wenn man sich nicht mehr wohl fühlt auf der arbeitwürde ich alles deteiliert aufgliedern warum und weswegen ich kündige.
Einzige ausnahme sind kleinbetriebe in. Die bedeutung des grundes nach dem kündigungsschutzgesetz im rahmen des kündigungsschutzgesetzes kschg werden an den kündigungsgrund ebenfalls besondere anforderungen gestellt. Bei der kündigung muss der arbeitgeber keinen grund angeben warum er sie kündigt. Eine ordentliche fristgemäße kündigung kann auch auf gründe gestützt werden die nichts mit ihrem verhalten zu tun haben.
Ihre kündigung wird in einem solchen fall nicht unwirksam weil sie keinen kündigungsgrund genannt haben. In der regel müssen arbeitgeber bei einer fristlosen kündigung die kündigungsgründe nicht im kündigungsschreiben angeben. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt. Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.
Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen. Bei einer ordentlichen betriebsbedingten kündigung müssen sie auf verlangen des arbeitnehmers die gründe angeben die zu der getroffenen sozialen auswahl geführt haben 1 absatz 3 satz 1 kündigungsschutzgesetz kschg. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden. Dementsprechend kann der arbeitgeber einem mitarbeiter nur aus betriebs verhaltens oder personenbedingten gründen ordentlich kündigen.
Sie können ihre kündigungserklärung noch nachträglich begründen. Der erklärende sollte immer die wahren gründe angeben und diese sollten natürlich weder missbräuchlich noch rachebezogen sein. Der arbeitgeber muss zwar den kündigungsgrund in der kündigung selbst nicht nennen er braucht aber in der regel einen der gesetzlich anerkannten gründe. Das geht aber nur in besonderen im gesetz einzeln aufgeführten fällen.