
Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit. Eine probezeit muss zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer vereinbart werden. Die probezeit beträgt in den allermeisten fällen jedoch sechs monate. Soll das arbeitsverhältnis nicht über die probezeit hinaus fortgesetzt werden so muss es innerhalb der probezeit ausdrücklich gekündigt werden. In diesem verpflichtet sich der arbeitnehmer zur leistung einer abhängigen arbeit und der arbeitgeber zur zahlung einer vergütung.
Während der probezeit kann das arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden. Es sind 3 monats fristen genauso möglich wie ein 6 monats zeitraum. Unbefristeter arbeitsvertrag ohne probezeit gekündigt. Eine ordentliche kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen.
Fehlt eine solche abrede so ist das arbeitsverhältnis ohne probezeit geschlossen. Die kündigung bedarf zu ihrer wirksamkeit der schriftform. Die probezeit im arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Mit dem arbeitnehmer wird ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen bei dem eine probezeitvereinbarung vorgeschaltet ist.
Eine hundertprozentige gewissheit über die jobsicherheit kann es allerdings nie geben. Ist diese zeitspanne vorbei entfristet sich der arbeitsvertrag automatisch. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine probezeit nämlich keineswegs außer in einem berufsausbildungsverhältnis siehe hierzu punkt 2.