Besonderer kündigungsschutz elternzeit. Der kündigungsschutz gilt für alle arbeitnehmerinnen und arbeitnehmer einschließlich der zu berufsbildung oder in heimarbeit beschäftigten sowie diesen gleichgestellten 20 beeg die sich in einer elternzeit im sinne des beeg befinden. Sie genießen einen besonderen kündigungsschutz der kündigungen aus betrieblichen gründen in aller regel ausschließt. Durch den kündigungsschutz wird die entscheidungsfreiheit zwischen tätigkeit in der familie und außerhäuslicher erwerbstätigkeit erleichtert. 3während der elternzeit darf der arbeitgeber das arbeitsverhältnis nicht kündigen.
4in besonderen fällen kann ausnahmsweise eine kündigung für zulässig erklärt werden. Arbeitnehmer die die elternzeit in anspruch nehmen unterliegen dem sonderkündigungsschutz des 18 bundeserziehungsgeldgesetz. Ebenso kann die landesbehörde einer kündigung in der elternzeit zustimmen wenn sie in zum beispiel einem kleinbetrieb angestellt sind. Das kündigungsverbot gilt nicht nur während der elternzeit sondern schon ab dem zeitpunkt in dem die arbeitnehmerin oder der arbeitnehmer elternzeit beantragt höchstens jedoch 8 wochen vor beginn.
Der kündigungsschutz beginnt in den 8 wochen vor der elternzeit mit dem schriftlichen verlangen nach elternzeit. Ist das kind noch nicht geboren so beginnt die frist acht wochen vor dem berechneten geburtstermin bag urteil vom 12052011 2 azr 38410 rn 31ff die frist wird also nicht nachträglich anhand des tatsächlichen geburtstermins bestimmt. 18 bundeselterngeld und elternzeitgesetz beeg enthält deshalb ein ausdrückliches kündigungsverbot für arbeitgeberinnen und arbeitgeber und zwar auch dann wenn während der elternzeit eine teilzeitarbeit bei demselben arbeitgeber geleistet wird. 5die zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den arbeitsschutz zuständige oberste landesbehörde oder die von ihr bestimmte stelle.
Der besondere kündigungsschutzes wurde bspw. Nur bei triftigen gründen kann durch die landesbehörde einer kündigung dennoch zugestimmt werden. Sie ist unwirksam 18 beeg. Nur ganz ausnahmsweise und wenn vorher die zustimmung der jeweils zuständigen behörde eingeholt wurde kann die kündigung zulässig sein.
Arbeitnehmer die elternzeit nehmen werden vor kündigungen durch den arbeitgeber weitgehend geschützt. Ohne die zulässigkeitserklärung der kündigung durch behörden kann eine kündigung nicht ausgesprochen werden. Besonderer kündigungsschutz vor oder während der elternzeit wer elternzeit in anspruch nimmt das können neben den leiblichen eltern auch andere personen sein darf nicht gekündigt werden. Elternzeit besonderer kündigungsschutz in der elternzeit wie der frühere erziehungsurlaub seit einigen jahren offiziell heißt darf der arbeitgeber das arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen.