Betriebsbedingte kündigung elternzeit sozialauswahl. Betriebsbedingte kündigungen können dann ausgesprochen werden wenn mehr arbeitnehmer im unternehmen arbeiten als für die anstehenden tätigkeiten erforderlich sind. Dies zeigt auch eine neuere entscheidung des lag niedersachsen vom 14102015 16 sa 28115 wonach eine betriebsbedingte kündigung während der elternzeit selbst beim wegfall des arbeitsplatzes und der beschäftigungsmöglichkeit unwirksam sein kann. Eine betriebsbedingte kündigung ist oft besonders ärgerlich weil der arbeitnehmer wenn überhaupt nur einen geringen einfluss auf diese hat. Nach der elternzeit sieht es jedoch anders aus dann können nur noch aspekte der sozialauswahl vor dem rauswurf schützen.
Da sich bis zum ablauf ihrer elternzeit eine anderweitige beschäftigungsmöglichkeit ergeben könnte ist die kündigung gerade nicht durch dringende betriebliche erfordernisse bedingt. Dafür kann es innerbetriebliche und außerbetriebliche gründe geben. Die sozialauswahl bei der betriebsbedingten kündigung bedeutet dass der arbeitgeber den zu kündigenden arbeitnehmer nicht nach belieben sondern nur nach gesetzlichen kriterien auswählen darf. Betriebsbedingte kündigung unter einer betriebsbedingten kündigung versteht man eine kündigung die aus dringenden betrieblichen erfordernissen vom arbeitgeber ausgesprochen wird.
Eine betriebsbedingte kündigung ist in der elternzeit nur unter sehr engen voraussetzungen möglich. Die kündungsgründe stammen somit aus der sphäre des arbeitgebers wodurch sich die betriebsbedingte kündigung von der personenbedingten oder verhaltensbedingten kündigung unterscheidet. Gerade deswegen sollte eine betriebsbedingte kündigung nicht ohne weiteres hingenommen werden. Soziale auswahl bei der betriebsbedingten kündigung.