
Gesetzliche kündigungsfristen arbeitnehmer probezeit. Sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber können sich aus verschiedenen gründen zur kündigung entschließen sei es weil mitarbeiter sich dem mobbing am arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sehen oder die chemie einfach nicht mehr stimmt. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Unter umständen kann eine klausel die darauf hinweist das gesetzliche bestimmungen in gleicher weise für arbeitgeber und arbeitnehmer gelten bedeuteten dass die gesetzlichen kündigungsfristen die für den arbeitgeber gelten auch in dieser form für den arbeitnehmer gelten. Sie haben zwar eine probezeit festgelegt aber dann in der regelung der kündigungsfristen nicht klar ausgeführt dass die längeren kündigungsfristen erst nach ablauf der probezeit gelten sollen.
3die einzelvertragliche vereinbarung längerer als der in den absätzen 1 bis 3 genannten kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. Gesetzliche verlängerungen der kündigungsfristen gelten nicht nur für den arbeitgeber sondern in gleicher art und weise auch für den arbeitnehmer. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. 2 nach ablauf der probezeit kann das arbeitsverhältnis ordentlich unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfristen gekündigt werden.
Vorausgesetzt ist dass das arbeitsverhältnis vorher durch arbeitgeber oder arbeitnehmer nicht beendet wird. In der praxis bestehen in der regel die arbeitsverhältnisse nach ablauf der probezeit unbefristet aber nicht zwingend. 2bei der feststellung der zahl der beschäftigten arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen arbeitszeit von nicht mehr als 20 stunden mit 05 und nicht mehr als 30 stunden mit 075 zu berücksichtigen. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten.
Wie diese klause in ihrem einzelfall ausgelegt werden kann darf nur ein anwalt prüfen.