Kündigung durch arbeitgeber in der probezeit sperrzeit. Sie haben ihre arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Da ihnen ihr arbeitgeber gekündigt hat weil er mit ihrer arbeitsleistung nicht zufrieden war tragen sie keine verantwortung für die kündigung. Ordentlich kann der arbeitgeber und arbeitnehmer ebenfalls kündigen es sei denn es besteht besonderer kündigungsschutz auf seiten des arbeitnehmers zb. Der arbeitgeber muss bei der kündigung in der probezeit trotzdem bestimmte voraussetzungen beachten.
Bei kündigung durch den arbeitgeber in der probezeit gibt es keine sperrzeit solange der arbeitgeber nicht durch schuldhaftes verhalten diebstahl ständige verspätungen usw dazu beigetragen hat. Eine arbeitgeberseitige kündigung löst eine sperrfrist nur aus wenn es sich um eine fristlose kündigung handelt. So ist zum beispiel eine kündigung aus diskriminierenden gründen oder zur sogenannten unzeit unwirksam. Hiernach tritt die sperrfrist auch in den fällen ein in denen der arbeitnehmer das beschäftigungsverhältnis gelöst hat oder durch vertragswidriges verhalten anlass zur lösung gegeben hat.
Wenn sie trotz kündigung durch ihren arbeitgeber gesperrt werden hat ihnen ihr arbeitgeber betriebsbedingt oder personenbedingt ordentlich gekündigt haben sie keine sperrzeit zu befürchten. Wenn man selber während einer probezeit dem arbeitgeber gegegenüber die kündigung ausspricht hat das genauso eine sperrung beim arbeitsamt zur folge wie während eines unbefristeten. Sperrfrist wegen arbeitgeber kündigung in der probezeit. Sehr geehrter fragesteller zu ihrer anfrage nehme ich wie folgt stellung.
Nur eine rechtmäßige kündigung schützt vor sperrzeit. Woelkchen90 am 15102010 um 1324 uhr ums kurz zu fassen meine freundin hat vor kurzem in nem callcenter angefangen ist noch in der probezeit und schon jetzt depressiv war sie schon vorher ganz schlimm weil sie da sozusagen der mülleimer der kunden ist 8 std am tag nur vollgemotzt wird.