
Kündigung von arbeitnehmern in kleinbetrieben. Wird allerdings arbeitnehmern fristlos gekündigt muss der arbeitgeber den kündigungsgrund auf verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen. Der allgemeine kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz gilt in der regel nur dann wenn das arbeitsverhältnis länger als 6 monate bestanden hat und im betrieb mehr als 10 arbeitnehmer tätig sind. Eine betrieblich veranlaßte kündigung ist etwa dann unwirksam wenn der gekündigte arbeitnehmer wesentlich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter arbeitnehmer. Dass arbeitnehmer n eingestellt wurde um alt arbeitnehmer b zu ersetzen ändert daran nichts.
Zum einen müssen sie die übergangsvorschriften im kschg beachten und zum anderen hat die rechtsprechung neben dem gesetzlichen besonderen kündigungsschutz einen allgemeinen kündigungsschutz auch in kleinbetrieben entwickelt. Viele arbeitnehmer aber auch zahlreiche arbeitgeber wissen nicht dass der arbeitgeber der einen kleinbetrieb unterhält nicht gehalten ist eine kündigung sozial zu rechtfertigen. Eine angabe der gründe für die kündigung ist nur bei auszubildenden vorgesehen wenn sich diese nicht mehr in probezeit befinden. Dies bedeutet jedoch nicht dass sie arbeitnehmern in kleinbetrieben mit 10 oder weniger mitarbeitern frei kündigen dürfen.
Eine angabe von gründen ist nur bei der kündigung bei auszubildenden vorgesehen. Die kündigung muss unmissverständlich sein und das datum zu dem das arbeitsverhältnis endet enthalten. Gerade dieser wird in zukunft noch mehr bedeutung gewinnen. Bei der fristlosen kündigung aus wichtigem grund von sonstigen arbeitnehmern muss der arbeitgeber dem kündigenden den kündigungsgrund auf dessen verlangen allerdings unverzüglich schriftlich mitteilen.
In betrieben in denen das kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt anwendbar ist kann grundsätzlich jedem arbeitnehmer gekündigt werden. Kündigung und kündigungsschutz die kündigung ist die häufigste art ein arbeitsverhältnis zu beenden. Abfindung bei kündigung im kleinbetrieb ist selten aber nicht ausgeschlossen. Auch in einem kleinbetrieb gilt unter bestimmten voraussetzungen der kündigungsschutz.
Insgesamt verbleiben 8 arbeitnehmer im betrieb die alle keinen kündigungsschutz mehr genießen. Er wurde nach dem 01012004 eingestellt und genießt damit keinen bestandsschutz. Die kündigung muss unmissverständlich sein und das datum zu dem das arbeitsverhältnis endet enthalten.