Kündigungsbestätigung arbeitgeber an arbeitnehmer. Sie arbeiten für einen verein oder eine firma verwalten mitgliedschaften abonnements und ähnliches und wurden um eine schriftliche bestätigung einer kündigung gebeten. Nicht nur arbeitgeber können ein bestehendes arbeitsverhältnis einseitig durch kündigung beenden sondern auch arbeitnehmer. Die kündigung wurde vom arbeitgeber angekommen und ich bekam im laufe einer woche einen brief mit der kündigungsbestätigung von der firma. Kündigungsbestätigung sehr geehrte r herr frau xy hiermit bestätigen wir den erhalt der kündigung ihres bestehenden vertrages mit der vertragsnummer xxxxxxxxxx zum datum xxxxxxxx.
Sie soll belegen dass das kündigungsschreiben in den wirkungsbereich des adressaten gelangt ist sprich dass er es erhalten hat. In diesem fall sind sie in der beweispflicht die sie mit der kündigungsbestätigung vom arbeitgeber problemlos erfüllen können. Grundsätzlich besteht kein rechtsanspruch auf eine kündigungsbestätigung vom chef. übergibt der arbeitgeber dem arbeitnehmer die kündigung direkt dann geht diese in diesem moment zu.
Dennoch kann sie in bestimmten fällen von enormer bedeutung sein daher ist es sinnvoll sich darum zu bemühen. Kündigung ging laut einschreiben auch ein und ich habe heute eine kündigungsbestätigung erhalten. Behauptet ihr gegenüber keine kündigung erhalten zu haben müssen sie im zweifel das gegenteil nachweisen können. Meine frage bezieht sich nun auf einen satz der in dem brief geschrieben steht.
Hallo ich habe bei meinem arbeitgeber fristgemäß gekündigt. Eine kündigungsbestätigung anzufordern ist deshalb sinnvoll da sie als kündigender die beweislast tragen. Kündigungsfrist zu beachten ist dabei dass arbeitnehmer grundsätzlich eine andere gesetzliche kündigungsfrist 622 bgb haben als der arbeitgeber. Die sogenannte kündigungsbestätigung ist ein nachweis des zugangs insbesondere des zeitpunkts des zugangs.
Ihr vertrag endet somit fristgemäß zum xxxxxxxx. Ob die kündigung rechtmäßig ist und das arbeitsverhältnis beendet ist eine andere frage.