Kündigungsfristen gesetzliche krankenversicherung. Durch die teilnahme an wahltarifen kann diese bindungsfrist bis zu drei jahre betragen bevor die krankenkasse gewechselt werden kann. Generell gilt bei den gesetzlichen krankenkassen eine kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende also zum übernächsten kalendermonat. Kündigungsfrist von zwei monaten zum monatsende besteht in jedem fall. Entscheidet sich der versicherte für die kündigung der krankenkasse weil er zu einer anderen gesetzlichen krankenkasse oder zur privaten krankenversicherung wechseln möchte müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche regelungen beachtet werden.
Anders sieht es aus wenn ihre krankenkasse einen zusatzbeitrag einführt. Wie sie die für sie am besten geeignete kasse finden erfahren sie in unserem ratgeber gesetzliche krankenversicherung. Erst nach 18 monaten mitgliedschaft können sie im regelfall die krankenversicherung wechseln. Krankenkasse rechtzeitig kündigen kündigungsfrist beträgt in der regel zwei monate.
Dann haben sie ein sonderkündigungsrecht.