Kündigungsgründe vermieter. Vermieterkündigungsgründe sind einzelfallabhängig das gesetz nennt zahlreiche gründe für den vermieter die zu einer kündigung berechtigen können. Keine kündigungsgründe des vermieters sind. So können vermieter ein mietverhältnis beenden. Der vermieter hingegen ist verpflichtet seine kündigung schriftlich vorzunehmen und darüber hinaus immer zu begründen.
Für eine wirksame kündigung kommt es aber immer auf die situation im einzelfall an. Wer als vermieter die fristlose kündigung schreibt sollte die kündigungsgründe sorgfältig formulieren. Manchmal sehen vermieter sich gezwungen ein mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Ob eigenbedarf oder zahlungsverzug.
Grundvoraussetzung ist ein sogenanntes berechtigtes interesse des vermieters an der vornahme der kündigung. Detailfragen wie die erheblichkeit der vertragsverletzung die dauer oder die zumutbarkeit entscheiden über das rechtliche schicksal der kündigung. Vermieter kündigung nur mit begründung. Während ein mieter jederzeit grundlos kündigen kann ist es für den vermieter deutlich schwerer einen unerwünschten mieter aus der wohnung zu bekommen.
Für all diese kündigungsgründe haben vermieter die beweislast zu tragen. Der vertragstreue mieter soll so vor willkürlichen kündigungen und dem verlust seines lebensmittelpunktes geschützt werden. Auch dann darf der vermieter nicht kündigen wenn er die absicht hat die mietwohnung zu verkaufen 573 abs. Demgemäß ist die vermieter kündigung nur dann rechtswirksam wenn sie einen der drei in 573 bgb abs.
Der gesetzgeber hat deshalb den kündigungsgrund eigenbedarf vorgesehen. Kündigungsgründe welche kündigungsgründe zulässig sind. Was sie als vermieter in so einem fall beachten müssen und welche kündigungsgründe zulässig sind erfahren sie in diesem artikel. Der vermieter darf nicht kündigen um durch die neuvermietung mehr miete zu erzielen 573 abs.
Da den richtern in einem rechtsstreit ein protokoll nicht genügt müssen die zeugen auch vor gericht aussagen können. Kündigungsgründe des vermieters zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb.