
Kündigungsschutz behinderte kleinbetrieb. Arbeitgeber die beabsichtigen sie zu kündigen müssen zuvor schriftlich die zustimmung des integrationsamtes einholen. Informationen zum allgemeinen kündigungsschutz sonderkündigungsschutz und unkündbarkeit von fachanwalt für arbeitsrecht dr. Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix. Das heißt dass der gesetzgeber die interessen des kleinunternehmers als höherrangig einstuft als die des arbeitnehmers.
Eine gleichstellung behinderter menschen erfolgt auf antrag wenn die person aufgrund ihrer körperlichen behinderung keine geeignete arbeit findet oder eine vorhandene arbeitsstelle infolge der behinderung. Seit dem 01012004 besteht allgemeiner kündigungsschutz erst bei mehr als 10 arbeitnehmern im betrieb. Kündigungsschutz genießen allerdings nur die 6 alt arbeitnehmer denn für sie besteht ein bestandsschutz. Grundsätzlich genießt der behinderte.
Das ist insofern begründbar dass kleinunternehmer ein flexibles kündigungsrecht benötigen. Kein kündigungsschutz im kleinbetrieb. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte beschäftigte haben einen besonderen kündigungsschutz. Zudem können auch behinderte menschen mit einem grad der behinderung von zumindest 30 unter den besonderen kündigungsschutz fallen wenn sie den schwerbehinderten gleichgestellt wurden.
Dennoch wird auch hier vor der kündigung die zustimmung des integrationsamts nach 85 sgb ix benötigt. Von allen diesen bestimmungen weitestgehend ausgenommen sind die kleinbetriebe. Die 4 neu arbeitnehmer hingegen unterliegen nicht dem kündigungsschutz denn der betriebliche schwellenwert von mehr als 10 arbeitnehmern wurde nicht erreicht. Der arbeitgeber kann daher grundsätzlich ohne angabe von gründen kündigen.
Viele arbeitgeber haben daher die lockerung des kündigungsschutzes verlangt um flexibler agieren und reagieren zu können. Flexibilität zugunsten des arbeitgebers.