
Kündigungsschutz behinderte kleinbetrieb. Von allen diesen bestimmungen weitestgehend ausgenommen sind die kleinbetriebe. Den besonderen kündigungsschutz nach 168 sgb ix genießt ein arbeitnehmer nur wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten menschen nach 2 absatz 2 sgb ix handelt schwerbehinderung. Dennoch wird auch hier vor der kündigung die zustimmung des integrationsamts nach 85 sgb ix benötigt. Die 4 neu arbeitnehmer hingegen unterliegen nicht dem kündigungsschutz denn der betriebliche schwellenwert von mehr als 10 arbeitnehmern wurde nicht erreicht.
Grundsätzlich genießt der behinderte. Seit dem 01012004 besteht allgemeiner kündigungsschutz erst bei mehr als 10 arbeitnehmern im betrieb. Arbeitgeber die beabsichtigen sie zu kündigen müssen zuvor schriftlich die zustimmung des integrationsamtes einholen. In kleinbetrieben mit maximal 10 mitarbeitern gilt das kündigungsschutzgesetz nicht.
Kein kündigungsschutz im kleinbetrieb. Der besondere kündigungsschutz nach den 168 175 sgb ix ist ein kernstück des schwerbehindertenrechts teil 3 sgb ix. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte beschäftigte haben einen besonderen kündigungsschutz. Das ist insofern begründbar dass kleinunternehmer ein flexibles kündigungsrecht benötigen.
Zudem können auch behinderte menschen mit einem grad der behinderung von zumindest 30 unter den besonderen kündigungsschutz fallen wenn sie den schwerbehinderten gleichgestellt wurden. Viele arbeitgeber haben daher die lockerung des kündigungsschutzes verlangt um flexibler agieren und reagieren zu können. Flexibilität zugunsten des arbeitgebers. Kündigungsschutz genießen allerdings nur die 6 alt arbeitnehmer denn für sie besteht ein bestandsschutz.
In der arbeitsrechtlichen praxis werden oftmals die formalen anforderungen einer kündigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten unterschätzt. Das heißt dass der gesetzgeber die interessen des kleinunternehmers als höherrangig einstuft als die des arbeitnehmers.