Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird. Sie beträgt in der regel sieben tage. Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis.
Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt.
Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Die kündigung in der probezeit. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt.
Es sei denn es werden andere gründe angebracht. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht.
Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Umgekehrt gilt dies genauso. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen.
Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich.