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Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Der besondere kündigungsschutz von betriebsratsmitgliedern beginnt mit der aufnahme ihrer tätigkeit als betriebsrat und endet mit dem ablauf ihrer amtszeit. Die amtszeit des betriebsrats endet jedoch grundsätzlich vier jahre nach ihrem beginn. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten. Gilt für diesen kandidaten auch der erweiterte kündigungsschutz oder kann der ag das ausbildungsverhältnis mit bezug auf die probezeit beenden.
Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate. Die jav wahl findet in der kommenden woche statt. Als beginn ihrer tätigkeit wird dabei die bekanntgabe des wahlergebnisses angesehen. Der sonderkündigungsschutz greift ab dem zeitpunkt ab dem ein arbeitnehmer offiziell als kandidat nominiert ist und ein wahlvorstand besteht der die betriebsratswahl durchführt.