
Kündigungsschutz betriebsrat kandidat. Ist in einem betrieb bereits ein betriebsrat vorhanden beginnt die amtszeit des neuen betriebsrats mit dem ende der amtszeit des alten. Betriebsräte haben wie grundsätzlich alle anderen arbeitnehmer auch zunächst einmal den allgemeinen kündigungsschutz nach dem kündigungsschutzgesetz. Ein kandidat der bevorstehenden jav wahl steht bereits auf der wahlvorschlags liste ist noch in der probezeit. Der sonderkündigungsschutz greift ab dem zeitpunkt ab dem ein arbeitnehmer offiziell als kandidat nominiert ist und ein wahlvorstand besteht der die betriebsratswahl durchführt.
Arbeitnehmer die die wahl eines betriebsrats initiieren indem sie durch aushänge zu einer wahlversammlung einladen sich dann als kandidaten aufstellen lassen und in den betriebsrat gewählt werden genießen den besonderen kündigungsschutz vom aushängen der einladung zur wahlversammlung bis ein jahr nach ende ihrer amtszeit als betriebsratsmitglied. Für gewählte ordentliche betriebsratsmitglieder gilt der besondere kündigungsschutz ab beginn ihrer amtszeit bis zum ende ihrer amtszeit plus zwölf monate. Der besondere kündigungsschutz von betriebsratsmitgliedern beginnt mit der aufnahme ihrer tätigkeit als betriebsrat und endet mit dem ablauf ihrer amtszeit. Die amtszeit des betriebsrats endet jedoch grundsätzlich vier jahre nach ihrem beginn.