
Ordentliche kündigung arbeitsvertrag arbeitgeber. Kündigt der arbeitgeber so bedarf die ordentliche kündigung eines grundes. Die ordentliche kündigung durch den arbeitgeber kann auch dann erfolgen wenn bestimmte in der person des arbeitnehmers selbst liegende gründe dazu führen dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte leistung nicht mehr zu erbringen vermag. Kündigt ein arbeitgeber einen arbeitsvertrag unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer fristlosen kündigung die allerdings das letzte mittel ist in der regel mindestens eine schriftliche abmahnung erfordert sowie einer zustimmung durch den betriebsrat bedarf und einer fristgerechten kündigung. Während arbeitnehmer jederzeit mit einer frist von 4 zum 15.
Die ordentliche kündigung beendet das arbeitsverhältnis fristgerecht. Findet das kündigungsschutzgesetz auf das arbeitsverhältnis anwendung muss ein arbeitgeber gründe nachweisen die seine kündigung sozial rechtfertigen. Der arbeitgeber muss vor einer ordentlichen kündigung des betriebsrat informiere und anhören. Bevor der arbeitgeber eine ordentliche kündigung aussprechen kann muss er prüfen ob es nicht wege gibt das arbeitsverhältnis fortzusetzen zum beispiel eine versetzung.