Privater autoverkauf vertrag haftungsausschluss. Die juristin von der verbraucherzentrale verweist auf ein urteil des oberlandesgerichts oldenburg vom 2752011 az. Verkäufer nutzte formulare aus dem internet. Das nachfolgende muster eines vertragsformulars für den privaten verkauf eines gebrauchten kraftfahrzeuges wird ihnen unter ausschluss einer haftung zur verfügung gestellt. Wenn sie ein auto privat verkaufen sollte der vertrag grundsätzlich über einen haftungsausschluss verfügen.
Unüblich ist das nicht und sie sollten ihren verkäufer bei den verhandlungen über den preis darauf ansprechen. Wenn sie beim autoverkauf von privat den haftungsausschluss nicht in den kaufvertrag aufnehmen haften sie also beispielsweise für gesundheitliche schädenwelche einer person entstanden sind die durch einen schwerwiegenden fehler am fahrzeug ausgelöst wurden. Als privater verkäufer eines pkw sollten sie einige punkte beachten. In erster linie geht es immer um den preis käufer wie verkäufer versuchen für sich die besten konditionen herauszuholen.
Wie wird der haftungsausschluss korrekt formuliert. Als privater verkäufer sollten sie die gewährleistung auf jeden fall auszuschließen. Das ist eine zusätzliche freiwillige leistung. Autoverkauf von privat an privat.
Im vertrag werden unter anderem nähere angaben zum fahrzeug und seiner austattung der anzahl der vorbesitzer und der laufleistung gegeben. Einen automatischen gewährleistungsausschluss bei. Autohändler können anders als private verkäufer die haftung für einen gebrauchtwagen beim verkauf an privatpersonen nicht ausschließen. Er muss nur dann nachbessern oder schadensersatz zahlen wenn er eine garantie ausgesprochen hat.
Adac kaufvertrag für den privaten verkauf eines gebrauchten kraftfahrzeuges wichtig. Mehr informationen können sie diesem ratgeber entnehmen. Insgesamt umfasst das kaufvertragsformular 4 seiten. Dieser vertrag gilt nur für den privaten verkauf von gebrauchten kraftfahr.
Was bedeutet aber eigentlich die haftung und inwiefern unterscheidet sich diese von der gewährleistung.