
Sehr höfliche zahlungserinnerung. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Das vertrauen in die zeugniswahrheit. Wenn ihr kunde ihre forderungen nicht bezahlt hat ist es empfehlenswert ihm zunächst eine höfliche zahlungserinnerung zu schicken. Wir firma haben einen lieferanten der uns skonto gewährt.
Weisen sie ihn freundlich auf die noch ausstehende zahlung hin oder klären sie in einem kurzen telefonat ab was dahintersteckt. Wenn wir teils wochen später eine gutschrift erhalten möchte der lieferant dass wir den skontoabzug wieder verrechnen also von der gs abziehen.