Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung.

Zahlungserinnerung höflich vorlage.
Das vertrauen in die zeugniswahrheit.
Mahngebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig.