
änderungskündigung arbeitsvertrag durch arbeitgeber. Um klage gegen die änderungskündigung einzureichen besteht eine frist von drei wochen. Einvernehmliche vertragsänderungen sind im rahmen des geltenden rechts unproblematisch und jederzeit möglich. Der erste schritt ist also noch einmal genau den arbeitsvertrag zu studieren was darin festgelegt ist. Grundsätzlich hat der arbeitgeber aufgrund gesetzlicher bestimmungen und ergänzender regelungen im arbeitsvertrag im rahmen des direktionsrechts die möglichkeit bestimmte eckpunkte des arbeitsverhältnisses einseitig zu regeln.
Voraussetzungen für eine änderungskündigung des arbeitsvertrages. Grundsätzlich hat der arbeitgeber durch sein weisungsrecht zahlreiche möglichkeiten das arbeitsverhältnis zu verändern. Eine änderungskündigung ist nicht notwendig weil der arbeitgeber die gewünschten änderungen durch weisung oder versetzung herbeiführen kann. Der arbeitnehmer kann die änderungskündigung unter vorbehalt annehmen.
Will der arbeitgeber die im arbeitsvertrag geregelten bedingungen des arbeitsverhältnisses zu seinen gunsten ändern bleibt ihm wenn der arbeitnehmer mit den regelmäßig schlechteren arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist nur der ausspruch einer änderungskündigung. Die änderungskündigung bedeutet die beendigung des ursprünglichen arbeitsverhältnisses und die möglichkeit der fortsetzung dieses arbeitsverhältnisses unter anderen bedingungen. Auch hier gilt die 3 wochenfrist. In einem in der regel für längere zeit bestehenden arbeitsverhältnis kann der arbeitgeber den wunsch haben einzelne bedingungen des arbeitsvertrages nachträglich zu ändern.
Für alle änderungen die auf der basis des bisherigen arbeitsvertrags nicht per weisung oder versetzung umsetzbar sind benötigt der arbeitgeber die zustimmung des arbeitnehmers.