Arbeitsrecht pausenzeiten. Rechtsanwalt ulf weigelt gibt antwort. Sanktionen der nichteinhaltung zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen pausen und ruhezeitbestimmungen können als ordnungswidrigkeit nach 22 arbzg geahndet oder etwa wenn durch die verstöße gesundheit oder arbeitskraft eines arbeitnehmers gefährdet werden oder zuwiderhandlungen beharrlich wiederholt werden als straftat nach 23 arbzg verfolgt werden. Ebenfalls dürfen sie das rauchen sowohl in den betriebsgebäuden als auch auf dem betriebsgelände untersagen und raucherpausen außerhalb der regulären pausenzeiten von der arbeitszeit abziehen. In diesem fall kann der arbeitgeber nicht qua direktionsrecht einfach festlegen wie die pausenzeiten zu liegen haben.
Daher ist es so wichtig festzustellen ob es sich bei ihrer pause wirklich um eine pause im sinne des arbzg handelt. Wenn die pausenzeiten jedoch im voraus geregelt sind und der arbeitnehmer auch in der lage ist die pausen zu nehmen zählen diese nicht zur arbeitszeit 9. Der arbeitgeber muss aber gewährleisten dass die gesetzlichen erholungszeiten dabei eingehalten werden und nicht ausreichend begründete überstunden vermeiden. Der arbeitgeber ist verpflichtet seinen arbeitnehmern die möglichkeit einer pause zu geben.
Geht das einfach so und was muss er dabei beachten. Legen sie den arbeitsvertrag ggf. Egal ob es um brandneue urteile der arbeitsgerichte geht die für sie als arbeitgeber als führungskraft oder als personalverantwortlicher von bedeutung sind oder zum rechtssicheren umgang mit abmahnungen zeugnissen kündigungen. Einem anwalt für arbeitsrecht vor um die regelungen im einzelnen prüfen zu lassen.
Wie pausenzeiten in der arbeitszeit liegen kann gemäß 87 absatz 1 2 betriebsverfassungsgesetz betrvg der betriebsrat per mitbestimmungsrecht beeinflussen. Ein pauschaler abzug der pausenzeit ohne nachweis dass die pausen überhaupt bzw. Arbeitgeber haben sogar die möglichkeit bei zu häufigen raucherpausen mit einer abmahnung zu reagieren. Pausenzeiten in diesem sinne braucht ihr arbeitgeber nicht zu bezahlen.
Arbeitgeber müssen hier allerdings aufpassen. Soweit der arbeitgeber allerdings die pausenzeiten geregelt hat und der arbeitnehmer faktisch auch in der lage ist die pausen zu nehmen zählen diese nicht zur arbeitszeit.