Arbeitsrecht schweiz krankheit während ferien. Arbeitsrecht in der schweiz. Bestimmungen vom obligationenrecht or über mindestlohn arbeitszeugnis kündigung arbeitsbedingungen oder arbeitsunfähigkeit infolge eines unfalls einer krankheit oder einer schwangerschaft. Wer sich vor schmerzen kaum rühren kann kann sich nicht erholen. Während der ferien gibts weder provisionen noch schichtzulagen.
Falsch während der ferien haben sie anspruch auf den gleichen lohn wie wenn sie gearbeitet hätten. Feriennachbezug zeitpunktabsprache mit dem arbeitgeber lohnfortzahlung. Krank während ferien besteht nachholanspruch. Trotz arztzeugnis verweigert der chef ihr das nachholen der ferientage.
Dazu gehören auch ein angemessener durchschnitt der provision sowie regelmässig anfallende schichtzulagen. Wer durch krankheit oder unfall effektiv ferienunfähig war hat anspruch auf. Steht dies schon im voraus fest hat der arbeitnehmer anspruch auf verschiebung der bereits festgelegten ferien. Der arbeitgeber darf dies nur verweigern wenn eine betriebliche notlage vorliegt.
Ferien abgeltungsverbot gilt grundsätzlich auch während der kündigungsfrist. Der arbeitgeber muss also nicht von sich aus aktiv werden. Auch während der kündigungsfrist sollten die ferien wenn möglich in natura bezogen und nicht durch eine geldleistung abgegolten werden. Ferienbestimmungsrecht verbleibt beim arbeitgeber nachzugewährende ferien sind neu anzusetzen arbeitgeber kann anschluss feriennachbezug verweigern sofern und soweit betriebliche interessen dies erfordern.
Wer während der ferien krank wird oder einen unfall erleidet darf die verpassten ferientage nachholen. Marlene 28 wurde während ihren ferien krank. Arbeitgeber hat ferien anzuordnen arbeitnehmer darf die ferienanordnung nicht ablehnen.