Für sämtliche fahrschulbetriebe mit einer fahrschulbewilligung gemäß 108 kfg die dem fachverband der fahrschulen und des allgemeinen verkehrs berufszweig der fahrschulen angehören. Wie erwähnt besteht in deutschland ein gesetzlicher urlaubsanspruch der auch durch klauseln im arbeitsvertrag nicht erlischt. Für alle bundesländer österreichs. arbeitsvertrag büroangestellte muster
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