Der rechtsanwalt rechnet nicht ab weil er auf das gutdünken der mandantschaft hofft dass diese die anwaltskulanz gebührend. Im bereich des markenrechts und des wettbewerbsrecht besteht neben der abmahnung noch eine weite möglichkeit um auf etwaige verletzungshandlungen zu reagieren. Es entspricht ständiger rechtsprechung dass rückständiger unterhalt der verwirkung unterliegt wenn dafür die von der rechtsprechung dafür entwickelten voraussetzungen vorliegen. aufforderungsschreiben muster rechtsanwalt