Besonderer kündigungsschutz auszubildende bbig. Rechtsprechung a rbeitsrecht abschluss inhalt des arbeitsvertrages. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Das vertrauen in die zeugniswahrheit.