Betriebsbedingte kündigung sozialauswahl abfindung. Eine betriebsbedingte kündigung ist unwirksam wenn der arbeitgeber die sozialauswahl gar nicht oder falsch durchgeführt hat. Dabei können sich betriebsbedingte kündigungen durchaus schon länger abzeichnen. Zunächst muss der arbeitgeber sogenannte vergleichsgruppen bilden also ein cluster das aus den arbeitnehmern besteht deren situation einander gegenüber zu stellen ist. Das bedeutet dass der arbeitgeber den arbeitnehmer nicht auch auf einem anderen arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann 1 abs.
Wann nunmehr ein dringendes betriebliches erfordernis vorliegt ist wohl mit einer der am schwierigsten zu beantwortenden fragen des kündigungsschutzrechtes. Zu beachten ist hierbei dass sich ebenjene in ähnlicher position bzw. Häufig machen arbeitgeber fehler bei der sozialauswahl verstoßen mit der betriebsbedingten kündigung gegen das kündigungsschutzgesetz. 2 satz 2 und 3 kschg.
Nach 1a kündigungsschutzgesetz kschg ist die betriebsbedingte kündigung mit abfindung an bestimmte voraussetzungen gebunden. Seit mittlerweile 10 jahren gibt es in deutschland einen gesetzlichen anspruch auf abfindung bei betriebsbedingter kündigung wenn der arbeitgeber dabei ein bestimmtes abfindungsangebot verbindet das für den fall gilt dass der arbeitnehmer nicht gegen die kündigung klagt. Droht eine betriebsbedingte kündigung ist eine abfindung vom arbeitgeber allerdings nicht zwingend pflicht. Sozialauswahl vor einer betriebsbedingten kündigung darf der arbeitgeber nicht allein auf die betriebszugehörigkeit abstellen sondern muss auch das alter und die unterhaltspflichten berücksichtigen.
Das sind nur einige wenige ursachen für betriebsbedingte kündigungen. Betriebsbedingte kündigung abfindung und arbeitslosengeld. Einem vergleichbaren rang befinden. Eine abfindung die man dem arbeitnehmer im zusammenhang mit einer betriebsbedingten kündigung auszahlt darf sich eigentlich nicht auswirken auf den bezug von arbeitslosengeld alg i.
Neue produktionsmethoden standortverlagerungen kostensenkungen outsourcing. Die sozialauswahl bei betriebsbedingter kündigung hat gemäß arbeitsrecht wie folgt vonstatten zu gehen.