Betriebsbedingte kündigung. Rechtsanwalt und fachanwalt für arbeitsrecht harald schwamborn in norderstedt erläutert in einer strukturierten darstellung fragen zur betriebsbedingten kündigung. 1 die kündigung des arbeitsverhältnisses gegenüber einem arbeitnehmer dessen arbeitsverhältnis in demselben betrieb oder unternehmen ohne unterbrechung länger als sechs monate bestanden hat ist rechtsunwirksam wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Nur eingeschränkt und in der regel nur nach zustimmung der jeweils zuständigen behörden kündbar. Eine kündigung kann nach 613 a iv 1 bgb unwirksam sein wenn sie wegen des übergangs eines betriebes oder betriebsteils erfolgt.
Eine betriebsbedingte kündigung liegt vor wenn ein arbeitgeber ein arbeitsverhältnis deshalb kündigt weil er den arbeitnehmer wegen betrieblicher erfordernisse in dem betrieb nicht weiterbeschäftigen kann. Diese personen sind nicht bzw. Kündigung was tun. Wer sein arbeitsverhältnis kündigt sollte alles richtig machen.
Lediglich wenn der arbeitnehmer als unkündbar gilt muss eine kündigungsfrist eingehalten werden. Haben sie eine gute strategie. Dies gilt sogar dann wenn der arbeitgeber einen grund für eine verhaltens personen oder betriebsbedingte kündigung hätte. Was tun wenn ihnen gekündigt wurde.
Die außerordentliche kündigung eines arbeitsvertrags ist fast immer fristlos. Ein betriebsübergang liegt vor wenn eine wirtschaftliche einheit übernommen wird.