Gesetzliche kundigungsfrist wohnung todesfall. Bitte beachten sie dass ihnen die vorstehenden ausführungen lediglich einen ersten überblick zum thema mietvertrag bei todesfall bieten sollen und keine juristische beratung ersetzen. Die vertretung der mieterseite durch die erben vom tod des mieters erfahren hat eingereicht wird um die betreffende wohnung tatsächlich kündigen zu können. Finanztip zeigt ihnen wie sie ihren mietvertrag fristgerecht kündigen. Der vermieter muss jedoch zuerst aufgefordert werden den schaden zu beseitigen.
Dabei gilt die gesetzliche kündigungsfrist die je nach mietdauer zwischen drei und neun monaten liegt. Der vermieter hat ebenfalls ein sonderkündigungsrecht im ersten monat nach kenntnis des todesfalls wenn es schwerwiegende gründe für eine kündigung des mietvertrags gibt. Je länger der mieter die wohnung bewohnt desto länger ist die kündigungsfrist für den vermieter. Die wohnung kann nicht vertragsgemäß genutzt werden etwa weil der vermieter die übergabe verzögert.
Die gesetzliche frist umfasst dabei drei monate wichtig ist in jedem fall dass die kündigung durch die erben oder den vermieter spätestens innerhalb eines monats nachdem die jeweilige seite des mietvertrags bzw. Die frist beginnt sobald der erbe kenntnis vom tod des mieters und davon hat dass ein eintritt in das mietverhältnis oder dessen fortsetzung nicht erfolgt ist. Die kündigung muss allerdings innerhalb eines monats erfolgen. Bei der fortsetzung des mietvertrags mit dem oder den überlebenden mietern gelten für den vermieter die regulären im mietvertrag festgelegten kündigungsfristen.
Die kündigung des mietvertrags im todesfall erfolgt dann jedoch innerhalb der gesetzlichen frist. Diese kündigungsfristen gelten für mieter und vermieter. Bei einem todesfall gilt eine kündigungsfrist von drei monaten. Er bewohnte die wohnung alleine.
Auch der jeweilige eigentümer der wohnung hat im todesfall seines mieters natürlich ein sonderkündigungsrecht. Wenn der erbe nicht in die wohnung einziehen will so kann er das mietverhältnis mit einer frist von drei monaten kündigen. In diesem fall wird die wohnung nach der gesetzlichen frist von drei monaten an den vermieter übergeben.