Gesetzliche kündigungsfrist arbeitsvertrag arbeitgeber. Die gesetzlichen kündigungsfristen können für arbeitgeber und arbeitnehmer unterschiedlich lang sein und richten sich ua. Der abschluss einer solchen vereinbarung sollte insbesondere im interesse des arbeitgebers liegen. Nach der dauer der betriebszugehörigkeit. Gesetzliche kündigungsfristen für arbeitnehmer und arbeitgeber.
Vertragliche fristen abweichen von den gesetzlichen fristen in arbeitsverträgen wird in der regel vereinbart dass die verlängerung der gesetzlichen kündigungsfrist nach 622 bgb nicht nur für den arbeitgeber sondern gleichermaßen auch für den arbeitnehmer gilt. Vermutlich bezieht sich der arbeitsvertrag auf die gesetzliche vorschrift nach welcher der arbeitgeber die kündigungsfristen für den arbeitnehmer verlängern kann so lange diese dann nicht die des arbeitgebers überschreiten. Oder zum ende eines kalendermonats. Arbeitnehmer und arbeitgeber können jedoch im arbeitsvertrag vereinbaren dass für den arbeitnehmer die gleichen verlängerten kündigungsfristen gelten wie für den arbeitgeber.
Ist im arbeitsvertrag ohne tarifbindung keine kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche kündigungsfrist verwiesen gilt 622 bgb. Die gesetzlichen kündigungsfristen für arbeitgeber sind etwas komplexer jedoch trotzdem recht einfach zu durchschauen. Von dieser kann der arbeitgeber im arbeitsvertrag unter berücksichtigung tariflicher verträge abweichen ein unterschreiten ist allerdings nicht zulässig. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese.
Grundlegend richtet sich die dauer der kündigungsfrist nach der dauer des arbeitsverhältnisses. Gesetzliche kündigungsfristen für arbeitgeber. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Ist eine solche kürzere kündigungsfrist im arbeitsvertrag vereinbart gilt die gesetzliche kündigungsfrist.
Letzteres also die gesetzliche kündigungsfrist stellt für arbeitgeber somit die minimalanforderung dar. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet.