
Höfliche zahlungserinnerung. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Gebrauche dann ausdrücklich das wort mahnung nimm in jedem fall die rechnungsdaten mit auf und setze eine neue zahlungsfrist. Das vertrauen in die zeugniswahrheit. Erst wenn deine zahlungserinnerung keinen erfolg hatte solltest du deutlicher werden.
Wenn ich ihn vom bruttobetrag abziehe dann habe ich ja auf die ust. Auch mündlich oder per e mail aussprechen.