
Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird. Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam.
Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Das wichtigste in kürze. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann.
Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Per email ist daher nicht rechtskräftig.
Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird.
Worauf sie bei e mail und co. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab.