Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Ob fax sms oder e mail für solche fälle ausreichen hängt häufig von details ab. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg.
Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein.
Das wichtigste in kürze. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen.
Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird. Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht.
Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. Dies heißt aber nicht automatisch dass der arbeitgeber weiter den arbeitslohn an den arbeitnehmer zahlen muss der ja meistens nach der kündigung gar nicht mehr beim arbeitgeber arbeitet. Per email ist daher nicht rechtskräftig. Worauf sie bei e mail und co.