Kündigung arbeitsverhältnis per email gültig. Auch kündigungen diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Das auf eine kündigung per email besteht auch wenn dies in den agbs des anbieters ausgeschlossen wird. Schriftlich ist eine kündigung nur dann wenn der kündigungsberechtigte eigenhändig seine unterschrift unter den kündigungstext geschrieben hat. Laut 623 bürgeliches gesetzbuch benötigt es bei einer kündigung im arbeitsrecht eine schriftform eine kdg.
Diese sind wie oben bereits festgestellt unwirksam. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Daher genügt eine textnachricht via whatsapp ebenso wenig wie eine kündigung per e mail oder ein e postbrief der schriftform. So zum beispiel bei telefon handy strom und dsl verträgen.
Dies bedeutet das eine kündigung auch per e mail und fax möglich ist. Oktober 2016 abgeschlossene verträge mit mobilfunkanbietern stromversorgern und vielen anderen unternehmen können sie nun unter anderem per e mail kündigen auf briefen mit unterschrift dürfen die anbieter nicht mehr bestehen. In 623 bgb ist ausdrücklich ausgeführt dass die kündigung in elektronischer form ausgeschlossen ist. Worauf sie bei e mail und co.
Viele erklärungen im arbeitsrecht sind nur in schriftlicher form rechtswirksam. Wichtig ist außerdem dass die kündigung nicht nur in schriftform erstellt sondern dem kündigenden auch im original zugeht. Die kündigung per e mail beendet das arbeitsverhältnis nicht da hier die gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftform nicht eingehalten wird. Das wichtigste in kürze.
Wie sieht es allerdings aus wenn ich die kündigung im anhang original unterschrieben und eingescannt einer email mitschicke als pdf datei. Deshalb kann eine kündigung per telefax computerfax email oder mündlich keine schriftliche kündigung im sinne von 623 bgb sein. Denn bestehende agbs mit einer solchen regelung sind seit dem 1oktober unwirksam geworden. Auch werden kündigungen immer wieder per email oder sms ausgesprochen und das trotz des klaren wortlautes in 623 bgb.