
Kündigung krankheit kleinbetrieb. Wo die bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen sind die arbeitnehmer durch. Die kündigung wegen krankheit ist der hauptfall der personenbedingten kündigungsgründe wonach ihr mitarbeiter seine arbeitsleistung aufgrund eines in seiner person liegenden umstands nicht mehr erbringen kann. Beispielsweise sind verwerfliche motive wie rachsucht oder aber eine kündigung wegen einer durch den arbeitgeber selbst herbeigeführter krankheit sittenwidrig. Diese annahme ist falsch.
Gilt in ihrem betrieb das kündigungsschutzgesetz kschg so muss jede kündigung die sie aussprechen sozial gerechtfertigt sein. Die anforderungen die das gesetz und die arbeitsgerichte an eine wirksame kündigung stellen sind enorm. Und dass sie von jetzt auf gleich neben einer schweren krankheit auch ihre wirtschaftliche existenzgrundlage verlieren. Dennoch besteht auch im kleinbetrieb ein sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte schwangere und mitarbeiter in mutterschutz oder elternzeit.
Kündigung einer mehr als zweieinhalb monate erkrankten arbeitnehmerin nach 19jähriger tätigkeit in einem kleinbetrieb ist nicht treuwidrig. Mindestmaß an sozialer rücksichtnahme die betriebsbedingte kündigung erfordert nach ansicht des bundesarbeitsgericht urteil vom 21022001 aktenzeichen 2 azr 15 00 ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme. Weit verbreitet ist die annahme dass während des zeitraums in dem ein arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist der ausspruch einer kündigung unzulässig ist. Im kleinbetrieb gibt es keinen kündigungsschutz.
Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter leistungsminderung fazit die erkrankung eines mitarbeiters hindert den arbeitgeber nicht daran das arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen. Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen. Die berufung der klägerin gegen das urteil des arbeitsgerichts lübeck vom 25032014 3 ca 267813 wird auf ihre kosten zurückgewiesen. Wenn ihr betrieb nicht mehr funktioniert weil ihr mitarbeiter ausfällt.