Kündigung mietvertrag eigenbedarf fristen. Das bürgerliche gesetzbuch bgb setzt dem vermieter bei einer kündigung wegen eigenbedarfs enge grenzen und fristen 573 abs. Fristen für die eigenbedarfskündigung. Das ist zum beispiel dann der fall wenn der vermieter selbst in der gekündigten wohnung seinen altersruhesitz begründen oder wenn der vermieter seinem kind die gekündigte wohnung zur verfügung stellen will weil sonst die gefahr besteht daß sich das kind vom elternhaus löst. Damit die kündigung rechtmäßig ist muss der angemeldete eigenbedarf nach dem mietvertragsabschluss entstanden sein.
Möchten vermieter eigenbedarf anmelden müssen sie dabei jedoch einiges beachten. Ist nicht der bisherige eigentümer der bewohner sondern leben mieter in dem objekt müssen sie eine kündigung wegen eigenbedarf aussprechen wenn sie selbst im objekt wohnen möchten. Lag der eigenbedarf bereits bei mietvertragsabschluss vor ohne dass der vermieter dies mitgeteilt hat verliert dieser die möglichkeit zur eigenbedarfskündigung. Der artikel informiert wir über die kündigungsfristen bei mietwohnungen wenn ein eigentümer eigenbedarf anmelden will.
Eigenbedarf liegt erst dann vor wenn der vermieter vernünftige und nachvollziehbare gründe nennen kann warum er oder eine begünstigte person die wohnung beziehen will. Hat er das versäumt und klagt gegen den mieter der nicht ausziehen will auf räumung kann der mieter noch bis kurz vor dem gerichtstermin der kündigung widersprechen. Doch im falle einer eigenbedarfskündigung sind die fristen gestaffelt und daran sollte sich jeder eigentümer von wohnimmobilien halten sonst wird die kündigung unwirksam. 573c beinhaltet die fristen einer ordentlichen kündigung.
Kündigt ein vermieter wegen eigenbedarfs hat er viel zu beachten um zu verhindern dass die kündigung unwirksam ist und er in einem etwaigen räumungsprozess unterliegt. Die frist von zwei monaten gilt nur wenn der vermieter in seinem kündigungsschreiben auf die möglichkeit des widerspruchs hingewiesen hat. 2 und 573c bgb. üblicherweise sieht der gesetzgeber für kündigungen des mietvertrages eine frist von 3 monaten vor.
Hält sich der vermieter nicht an die formalien ist die kündigung wahrscheinlich unwirksam. Eine eigenbedarfskündigung für die zweitwohnung muss vorgaben entsprechen.