
Kündigung schriftlich email. Eine e mail oder sms reicht für die kündigung. Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus.
Nunmehr darf keine strengere form als die sogenannte textform vorgesehen werden. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen. Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen.
Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Selbst bei der t mobile. Trotz der in 126 abs.
3 signaturgesetz sigg enhalten. Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird. Kündigung des mietvertrages per e mail reicht das. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen.
Müßte doch heutzutage möglich sein das ganze per email zu machen. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Bei anderen anbietern funktioniert es zumindestens so. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden.
Bei anderen anbietern funktioniert es zumindestens so. 126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren. 1 bgb statuierten schriftform ist also auch eine erklärung per e mail oder scan möglich.