
Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers.
Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist. Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang.
Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Wenn der arbeitgeber in der regel nicht mehr als 20 arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer berufsbildung beschäftigten beschäftigt und die kündigungsfrist vier wochen nicht unterschreitet.
Oder zum ende eines kalendermonats. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren.