Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Oder zum ende eines kalendermonats. Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber.
Das gilt bis der arbeitnehmer eine betriebszugehörigkeit von zwei jahren erreicht hat. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15.
In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Welche kündigungsfrist arbeitgeber und arbeitnehmer beachten müssen ergibt sich meist aus dem arbeitsvertrag. Lediglich für die kündigung durch den arbeitgeber verlängert sich die kündigungsfrist bei längerer betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen.
Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese.