Kündigungsfrist arbeitgeber arbeitnehmer. Oder zum ende eines kalendermonats sondern vier wochen. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Gilt ein tarifvertrag für das arbeitsverhältnis sind die tarifvertraglichen fristen entscheidend wenn sie für den arbeitnehmer günstiger sind. Für den arbeitgeber gilt teilweise eine längere gesetzliche kündigungsfrist.
Grund dafür ist die annahme dass eine kündigung den wirtschaftlich schwächeren abhängigen arbeitnehmer meist härter trifft als den arbeitgeber. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Die kündigungsfrist beträgt also nicht einen monat zum 15. Sollte dort auf die gesetzlichen regelungen verwiesen sein gelten diese.
Ist keine probezeit vereinbart gilt eine kündigungsfrist für den arbeitgeber von vier wochen zum 15. Der arbeitnehmer wird dem arbeitgeber gegenüber nämlich allgemein als schutzwürdiger angesehen. In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Kündigungsfrist des arbeitgebers außerhalb der probezeit in den erst 2 jahren.
Oder zum ende eines kalendermonats. Diese frist bleibt in der regel für den arbeitnehmer immer gleich lang.