Kündigungsgründe mieter. Juli beenden muss er spätestens bis zum 3. Wenn der mieter vertragstreu ist kann der vermieter dem mieter nur bei vorliegen eines berechtigten interesses kündigen 573 abs. So begründung in der bundestagsdrucksache 72011 die regelung ist nach herrschender meinung verfassungskonform wenn sie auch im einzelfall zu unangemessenen ergebnissen führen kann. Zahlt der mieter bei einer außerordentlichen kündigung innerhalb von zwei monaten seine rückstände vollständig ist eine fristlose kündigung unwirksam.
Deshalb sollte der vermieter im kündigungsschreiben hilfsweise auch ordentlich kündigen. Zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb. Einen kündigungs dreizeiler ihres vermieters brauchen sie nicht zu akzeptieren. Als mieter sollen sie nach dem willen des gesetzgebers nämlich selbst beurteilen können ob der vermieter tatsächlich nachvollziehbare gründe für die trennung von ihnen hat.
Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor. Weitere kündigungsgründe sind vor allem vertragsverletzungen unter denen sie als mieter auch zu leiden haben können. Kündigungsgründe benötigt der hauptmieter keine. Haben mieter und vermieter einen unbefristeten mietvertrag abgeschlossen normalfall können mieter diesen mietvertrag ohne angabe von gründen kündigen.
Die gesetzlichen kündigungsgründe des vermieters. Er muss ihnen begründen warum er künftig auf sie verzichten möchte. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten kündigungsgrund.
Das wäre etwa dann der fall wenn der mieter den vermieter schwer beleidigt oder körperlich angegangen hätte. Dann muss der mieter ausziehen wenn die kündigungsfrist abgelaufen ist. Der vertragstreue mieter soll so vor willkürlichen kündigungen und dem verlust seines lebensmittelpunktes geschützt werden. Paradebeispiele für kündigungsgründe sind mietvertragliche pflichtverletzungen.
Ein kleinerer streit beispielsweise über die einhaltung der hausordnung ist dagegen kein kündigungsgrund. Hat zum beispiel der mieter seine miete nicht gezahlt die wohnung beschädigt oder unberechtigt untervermietet oder mit weitern familienmitgliedern völlig überbelegt verstößt er gegen pflichten die zur kündigung berechtigen können. Mieter muss kündigung nicht begründen. Wenn ein mietverhältnis durch verschulden eines mieters unwiderbringlich zerrüttet ist kann das tatsächlich ein kündigungsgrund sein.
Will der hauptmieter das untermietverhältnis zum 31.