
Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Die probezeit dient dazu dass der arbeitgeber testen kann ob der arbeitnehmer für die arbeit geeignet ist oder nicht. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich.
Erkennt der arbeitgeber dass der frisch eingestellte nicht. Die kündigung in der probezeit. In der probezeit ist der kündigungsschutz erst nach dem sechsten monat des arbeitsverhältnisses wirksam. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten.
Sie beträgt in der regel sieben tage. Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben.
Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis. Umgekehrt gilt dies genauso. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft. Es sei denn es werden andere gründe angebracht.
Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen.
Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt.