
Kündigungsschutz bei krankheit in der probezeit. Verlängerung der probezeit bei krankheit möglich. Eine kündigung wegen krankheit während der probezeit ist in der regel nicht möglich. Er muss einfach die kündigungsfrist einhalten. Dieses kündigungsschutzgesetz setzt eine betriebszugehörigkeit von mindestens sechs monaten voraus sowie eine betriebsgröße von in der regel 5 oder 10 mitarbeitern.
Die kündigung in der probezeit. Auch der arbeitnehmer soll prüfen können ob ihm die arbeit zusagt. Kein kündigungsschutz in der probezeit in der regel können sie sich in der probezeit wegen einer kündigung bei krankheit nicht auf das kündigungsschutzgesetz stützen. Wir wollen heute diejenige zur krankheit in der probezeit genauer unter die lupe nehmen.
Während der probezeit darf ihnen der arbeitgeber jederzeit kündigen. Dadurch ist die probezeit sowohl für arbeitnehmer als auch arbeitgeber chance und risiko zugleich. Wichtig ist dass die probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Der gesetzliche kündigungsschutz wird damit ausgehebelt.
Es gelten zudem allerhand weitere sonderregelungen. Sie gilt nur wenn sich arbeitgeber und arbeitnehmer bei abschluss des arbeitsvertrages auf die vorschaltung einer probezeit geeinigt haben. Krankheit unfall und auch schwangerschaft sind dabei kein hindernis. Kommt es zu einer kündigung innerhalb der probezeit beträgt die frist zwei wochen.
Wer in der probezeit krank wird kann während dieser zeit also grundsätzlich gekündigt werden da kein spezieller kündigungsschutz für diesen fall besteht. Die probezeit in einem arbeitsverhältnis dient dem gegenseitigen kennenlernen der einarbeitung sowie erprobung des beschäftigten. Es sei denn es werden andere gründe angebracht. In der probezeit wie auch sonst im normalen arbeitsverhältnis ist es für den entgeltfortzahlungsanspruch wichtig dass der arbeitgeber unverzüglich über das fernbleiben vom arbeitsplatz wegen krankheit informiert wird.
Sie beträgt in der regel sieben tage. Darunter ist nicht unbedingt die einreichung eines attests zu verstehen allerdings muss der arbeitgeber wissen dass man krankheitsbedingt ausfällt. Besonderer kündigungsschutz besteht nur während einer schwangerschaft elternzeit oder bei einer betriebsratsmitgliedschaft.