
Kündigungsschutzklage gewonnen wann muss ich wieder arbeiten. Im rahmen einer kündigungsschutzklage zu einer betriebsbedingten kündigung erfolgt am 22072011 mit sofortiger freistellung die ich in erster instanz gewonnen habe ist mir bereits das protokoll sowie die kurzfassung des urteils zugegangen. Doch auch vor dem oberlandesgericht gewann die arbeitnehmerin. Theoretisch müsste ich jetzt in 1 monat alg 2 beantragen denn einen neuen arbeitsplatz konnte ich auch aufgrund des immer noch fehlenden zeugnisses nicht finden. Das würde allerdings bedeuten dass ich wieder an den alten arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter.
1 jahr lang erhielt ich bereits alg 1. Sollte die arbeitnehmerin gewinnen müsse sie wieder zur arbeit erscheinen. Der arbeitgeber muss sie natürlich beschäftigen. Instanz wurde gewonnen und ich muss weiterbeschäftigt werden bietet mir mein arbeitgeber eine abfindung an.
Kündigungsschutzklage nach erhaltener kündigung. 1 jahr nach der kündigung meines arbeitsplatzes kündigungsschutzklage in 1. Soetwas habe ich auch erlebt. Mir ist schon klar das eine kündigungsschutzklage zum ziel hat wieder in dem betrieb zu arbeiten.
Mein anwalt schickte weil der uneinsichtige arbeitgeber kein gespräch führte das schnellurteil per gerichtsvollzieher zur firma mit der aufforderung mitzuteilen wann ich wieder arbeiten darf. Wenn ich diese abfindung annehme entstehen mir nachteile. Fordert ihr arbeitgeber sie nicht auf zur arbeit zu erscheinen hat er ihnen weiter ihren lohn zu zahlen. Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten innerhalb.
Wenn nicht und du gewinnst musst du wieder dort arbeiten oder ohne abfindung gehen. Berufung durch den arbeitgeber sind noch abzuwarten. Viele arbeitnehmer stehen in ihrem fall natürlich auf den standpunkt dass sie zunächst erstmal nichts machen. Ein beitrag von alexander bredereck fachanwalt für arbeitsrecht berlin und essen.
So wurde das meinem mann gesagt. Der kündigungsschutzprozess läuft also ganz normal weiter wobei die neue arbeit des arbeitnehmers nicht bedeutungslos ist da sich hier noch folgeprobleme stellen. Die kündigungsschutzklage greift die kündigung an und diese ist unabhängig von der anschlussbeschäftigung entweder wirksam oder unwirksam. Das wird aber beim arbeitsamt schwierig weil die dann sagen dass du freiwillig gegangen bist und dann bekommst du eine sperre beim arbeitsamt.