Mahnung 286 bgb. Im schuldnerverzug befindet sich der schuldner einer fälligen und durchsetzbaren forderung wenn er seine leistungshandlung im zeitpunkt des verzugsauslösenden umstandes in der regel mahnung oder zeitablauf nicht vorgenommen und diese verzögerung zu vertreten hat. Die verjährung für eine rechnung beginnt mit dem ablauf des kalenderjahres der fälligen forderung zu laufen also um 0000 uhr am 0101. Seite 6 dabei bringt die negative formulierung des 280 i s. 1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug.
Die erste mahnung ist die an den schuldner gerichtete deutliche aufforderung zur erbringung der geschuldeten leistung in der regel zur bezahlung einer offenen rechnung. Es gibt keine pflicht dreimal zu mahnen. 1 bgb zurückhalten bis der leistende ihm die rechnung erteilt. Es empfiehlt sich nicht nur formal zu mahnen sondern auch aspekte anzusprechen die mieter und vermieter bewegen.
Eine mahnung kann je nach den umständen individuell gestaltet werden. Wenn eine rechnung nicht pünktlich bezahlt wird und damit zahlungsverzug vorliegt stellt sich die frage ob und wann es einer mahnung bedarf ob mahnkosten sonstige verzugskosten und insbesondere verzugszinsen und wenn ja in welcher höhe berechnet werden dürfen. 2 bgb dies gilt nicht wenn der schuldner die pflichtverletzung nicht zu vertreten hat zum ausdruck.