Privater autoverkauf vertrag haftungsausschluss. Einen automatischen gewährleistungsausschluss bei. Wie wird der haftungsausschluss korrekt formuliert. Das nachfolgende muster eines vertragsformulars für den privaten verkauf eines gebrauchten kraftfahrzeuges wird ihnen unter ausschluss einer haftung zur verfügung gestellt. Dieser vertrag gilt nur für den privaten verkauf von gebrauchten kraftfahr.
Wenn sie beim autoverkauf von privat den haftungsausschluss nicht in den kaufvertrag aufnehmen haften sie also beispielsweise für gesundheitliche schädenwelche einer person entstanden sind die durch einen schwerwiegenden fehler am fahrzeug ausgelöst wurden. Unüblich ist das nicht und sie sollten ihren verkäufer bei den verhandlungen über den preis darauf ansprechen. Als privater verkäufer sollten sie die gewährleistung auf jeden fall auszuschließen. Was bedeutet aber eigentlich die haftung und inwiefern unterscheidet sich diese von der gewährleistung.
Wenn sie ein auto privat verkaufen sollte der vertrag grundsätzlich über einen haftungsausschluss verfügen. Die juristin von der verbraucherzentrale verweist auf ein urteil des oberlandesgerichts oldenburg vom 2752011 az. Insgesamt umfasst das kaufvertragsformular 4 seiten. Er muss nur dann nachbessern oder schadensersatz zahlen wenn er eine garantie ausgesprochen hat.
Verkäufer nutzte formulare aus dem internet. In erster linie geht es immer um den preis käufer wie verkäufer versuchen für sich die besten konditionen herauszuholen. Mehr informationen können sie diesem ratgeber entnehmen. Als privater verkäufer eines pkw sollten sie einige punkte beachten.
Autoverkauf von privat an privat. Ansonsten unterliegen sie den regeln der gesetzlichen gewährleistung und müssten zwei jahre lang für auftretende mängel am fahrzeug haften. Der private verkäufer haftet damit nicht für mängel. Beachten sie dass dieser gewährleistungsausschluss im vertrag dokumentiert sein muss damit er wirksam ist.
Im vertrag werden unter anderem nähere angaben zum fahrzeug und seiner austattung der anzahl der vorbesitzer und der laufleistung gegeben.