Sehr höfliche zahlungserinnerung. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Weisen sie ihn freundlich auf die noch ausstehende zahlung hin oder klären sie in einem kurzen telefonat ab was dahintersteckt. Die wollte ich euch nicht vorenthalten. Wenn wir teils wochen später eine gutschrift erhalten möchte der lieferant dass wir den skontoabzug wieder verrechnen also von der gs abziehen.
Wenn ihr kunde ihre forderungen nicht bezahlt hat ist es empfehlenswert ihm zunächst eine höfliche zahlungserinnerung zu schicken. Das vertrauen in die zeugniswahrheit.