
Verhaltensbedingte kündigung arbeitgeber. Ohne vorherige ordnungsgemäße abmahnung ist die kündigung unwirksam. Diese muss sich auf denselben pflichtverstoß beziehen. Ungeachtet dessen sollte man als mitarbeiter immer auf sein verhalten achten um die gefürchtete verhaltensbedingte kündigung zu vermeiden. Doch weitaus häufiger findet man kündigungsfälle die nicht im größeren rahmen in den medien erwähnung fanden.
Vorher muss er grundsätzlich abmahnen. Kündigungsschreiben die verhaltensbedingte kündigung begründet die ordentliche kündigung eines arbeitnehmers durch den arbeitgeber. Eine verhaltensbedingte kündigung ist nur dann rechtswirksam wenn dem eine abmahnung vorausgegangen ist. Arbeitgeber dürfen nur als letztes mittel zur verhaltensbedingten kündigung greifen.
Vorher muss er grundsätzlich abmahnen. Spontane verhaltensbedingte kündigungen erweisen sich im kündigungsschutzprozess vor dem arbeitsgericht oft als unwirksam und dann im ergebnis als teuer. Bevor der arbeitgeber eine verhaltensbedingte kündigung aussprechen darf muss er den arbeitnehmer für sein verhalten in der regel abgemahnt haben. Oft bleibt dem arbeitgeber nach einer unwirksamen verhaltensbedingten kündigung nichts anderes übrig als eine mehr oder weniger hohe abfindung zu akzeptieren.
So kommt es vor dass der arbeitgeber aus einer emotionalen aufregung heraus eine verhaltensbedingte kündigung ausspricht ohne die rechtlichen voraussetzungen für den wirksamen ausspruch einer solchen kündigung im vorfeld sauber geprüft zu haben. Damit ein arbeitgeber die beendigung des arbeitsverhältnisses aus verhaltensbedingten gründen anstreben kann hat er dem arbeitnehmer sein schwerwiegendes und vor allem schuldhaftes fehlverhalten nachzuweisen. Lesen sie hier was eine verhaltensbedingte kündigung ist und wie sie ihre rechte bei einer verhaltensbedingten kündigung erfolgreich durchsetzen. Dabei muss es sich beim verhalten des arbeitnehmers um steuerbares und ihm vorwerfbares verhalten handeln.
Mit einer verhaltensbedingten kündigung geht häufig ein interessenkonflikt zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber einher.