änderung arbeitsvertrag wegen umfirmierung. änderung von arbeitsverträgen ein arbeitsvertrag kommt durch die übereinstimmende willensäusserung von arbeitgeber und arbeitnehmer zustande. Die umfirmierung ist im handelsregister eingetragen. Umfirmierung und neuer arbeitsvertrag 28112003 1138 mein arbeitgeber hat vor in absehbarer zeit neue arbeitsverträge zu erstellen mit der begründung der umfirmierung und vereinheitlichung bestehender verträge. Wir sind uns nun im unklaren ob man uns zwingen kann diese neuen arbeitsverträge zu unterschreiben.
Nun ist uns zu ohren gekommen dass bei den anstehenden personalgesprächen mit dem neuen geschäftsführer auch neue arbeitsverträge gemacht werden sollen. Insbesondere wenn die vertragsanpassung auf dem wunsch des arbeitgebers gründet stellt sich die frage wie richtig vorzugehen ist. Im laufe der zusammenarbeit kommt es vor dass vertrags bestandteile neu geregelt werden. Ebenso sind bei anderen änderungen der vertragsinhalte arbeitszeit pro woche tätigkeit usw änderungsverträge notwendig.
Hier sehen sie das muster einer umfirmierung. Auf jedem fall sind in jedem gefertigten änderungsverträge notwendig. Stimmt ein arbeitnehmer dem änderungsvertrag nicht zu bleiben dem arbeitgeber in der regel nur die möglichkeiten die bedingungen des bestehenden arbeitsvertrages weiterhin zu erfüllen oder aber den vertrag komplett zu kündigen. Inwiefern dies für ihren fall zutrifft können sie bei einem anwalt für arbeitsrecht erfragen.
änderungen des arbeitsvertrags benötigen üblicherweise die zustimmung beider seiten. Mit dieser vorlage können sie ihre geschäftspartner darüber in kenntnis setzen dass sich der firmenname und gegebenefalls auch die rechtsform ihres unternehmens geändert hat. Eine umfirmierung ist verhältnismäßig einfach möglich. Hierbei muss man sich nur beim zuständigen gewerbeamt melden.
Eine kündigung aus anderen gründen bleibt daneben möglich.