änderung arbeitsvertrag wegen umfirmierung. Stimmt ein arbeitnehmer dem änderungsvertrag nicht zu bleiben dem arbeitgeber in der regel nur die möglichkeiten die bedingungen des bestehenden arbeitsvertrages weiterhin zu erfüllen oder aber den vertrag komplett zu kündigen. Umfirmierung und neuer arbeitsvertrag 28112003 1138 mein arbeitgeber hat vor in absehbarer zeit neue arbeitsverträge zu erstellen mit der begründung der umfirmierung und vereinheitlichung bestehender verträge. Nun ist uns zu ohren gekommen dass bei den anstehenden personalgesprächen mit dem neuen geschäftsführer auch neue arbeitsverträge gemacht werden sollen. Mit dieser vorlage können sie ihre geschäftspartner darüber in kenntnis setzen dass sich der firmenname und gegebenefalls auch die rechtsform ihres unternehmens geändert hat.
Ist der vertrag trotzdem gültig oder muss er mit der b gmbh neu abgeschlossen werden was eigentlich möglichst nicht angestrebt werden soll. Eine umfirmierung ist verhältnismäßig einfach möglich. Wir sind uns nun im unklaren ob man uns zwingen kann diese neuen arbeitsverträge zu unterschreiben. Ebenso sind bei anderen änderungen der vertragsinhalte arbeitszeit pro woche tätigkeit usw änderungsverträge notwendig.
Auf jedem fall sind in jedem gefertigten änderungsverträge notwendig. Hierbei muss man sich nur beim zuständigen gewerbeamt melden. änderungen des arbeitsvertrags benötigen üblicherweise die zustimmung beider seiten. änderung von arbeitsverträgen ein arbeitsvertrag kommt durch die übereinstimmende willensäusserung von arbeitgeber und arbeitnehmer zustande.
Im laufe der zusammenarbeit kommt es vor dass vertrags bestandteile neu geregelt werden. Eine kündigung des arbeitsverhältnisses durch den bisherigen arbeitgeber oder die neue gmbh wegen des übergangs des betriebs ist unwirksam. Eine kündigung aus anderen gründen bleibt daneben möglich. Hierbei muss man sich nur beim zuständigen gewerbeamt melden.
Inwiefern dies für ihren fall zutrifft können sie bei einem anwalt für arbeitsrecht erfragen.