
änderungskündigung arbeitsvertrag durch arbeitgeber. Grundsätzlich hat der arbeitgeber aufgrund gesetzlicher bestimmungen und ergänzender regelungen im arbeitsvertrag im rahmen des direktionsrechts die möglichkeit bestimmte eckpunkte des arbeitsverhältnisses einseitig zu regeln. Grundsätzlich hat der arbeitgeber durch sein weisungsrecht zahlreiche möglichkeiten das arbeitsverhältnis zu verändern. Der erste schritt ist also noch einmal genau den arbeitsvertrag zu studieren was darin festgelegt ist. In einem in der regel für längere zeit bestehenden arbeitsverhältnis kann der arbeitgeber den wunsch haben einzelne bedingungen des arbeitsvertrages nachträglich zu ändern.
Für alle änderungen die auf der basis des bisherigen arbeitsvertrags nicht per weisung oder versetzung umsetzbar sind benötigt der arbeitgeber die zustimmung des arbeitnehmers. Die änderungskündigung kann durch den arbeitnehmer angenommen oder abgelehnt werden. Die änderungskündigung bedeutet die beendigung des ursprünglichen arbeitsverhältnisses und die möglichkeit der fortsetzung dieses arbeitsverhältnisses unter anderen bedingungen. Jede kündigung eines arbeitsverhältnisses bedarf der schriftform so dass diese auch für eine änderungskündigung verbindlich vorgeschrieben ist.
Auch hier gilt die 3 wochenfrist. Um klage gegen die änderungskündigung einzureichen besteht eine frist von drei wochen. Wann ist eine änderungskündigung durch den arbeitgeber erlaubt. Einvernehmliche vertragsänderungen sind im rahmen des geltenden rechts unproblematisch und jederzeit möglich.
Im folgenden ratgeber finden sie informationen was konkret eine änderungskündigung beschreibt auf welcher rechtsgrundlage diese erfolgen kann und welche konsequenzen sich daraus ergeben können.