
Arbeitsvertrag für aushilfen im stundenlohn. Für aushilfen besteht laut mindestlohngesetz ein genereller anspruch auf den mindestlohn. Vollzeit unbefristet vollzeit befristet teilzeit unbefristet oder teilzeit befristet. Aushilfen also personen mit fehlender oder branchenfremder ausbildung können durchaus in teilzeit und vollzeitstellen mit unterschiedlichen gehaltsspannen eingesetzt werden. Aushilfen müssen den mindestlohn für gewöhnlich erhalten.
Mit unserem muster arbeitsvertrag stundenlohn schliessen sie effizient rechtssichere verträge im stundenlohn ab und regeln die abgeltung von ferien durch lohnzuschlag vertraglich korrekt. Dieser standard arbeitsvertrag kann als vertragsvorlage für unterschiedliche beschäftigungsverhältnisse dienen. Geringfügig entlohnte beschäftigte bei anwendung des musters ist zu prüfen welche vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Wir beschäftigen uns im folgenden mit den besonderheiten vom arbeitsvertrag für die aushilfe die auf stundenbasis bezahlt wird.
Die nachfolgende liste enthält verschiedene muster zum beispiel einen muster arbeitsvertrag mit teilzeitangestellten oder für einen minijob oder auch ein muster für einen aufhebungsvertrag. Oft werden aushilfen jedoch mit minijobbern gleichgesetzt und sollten daher ein gehalt von 450 euro im monat nicht überschreiten da sonst steuern gezahlt werden müssen. Bei den sozialversicherungen bestehen keine sonderregelungen für mitarbeitende im stundenlohn. Wenn dort festgelegt ist dass sie wöchentlich oder monatlich eine bestimmte anzahl an mehrarbeit oder überstunden ableisten müssen dann müssen sie sich auch daran halten.
Die bemessung der vergütung von aushilfen darf grundsätzlich nicht hinter derjenigen anderer arbeitnehmer zurückbleiben selbst wenn in der praxis überwiegend anders verfahren wird. Der vetrag enthält regelungen über die art der tätigkeit eine probezeit den beschäftigungsbeginn die wochen arbeitszeit den. Mit dieser kostenlosen muster vorlage für einen arbeitsvertrag vereinbaren arbeitgeber und arbeitnehmer eine geringfügige beschäftigung auch minijob genannt.